Frist zur TSE-Aufrüstung läuft aus! Zusatzvereinbarung notwendig!
Ende September 2020 läuft die sogenannte Nichtbeanstandungsregelung des Bundesfinanzministeriums zur TSE-Aufrüstung von Kassensystemen aus. Alle Nutzer von Treatwell POS sind Sie hiervon betroffen und müssen - je nachdem wo ihr Unternehmen ansässig ist - bereits bis Ende August bzw. Ende September eine Zusatzvereinbarung zur verbindlichen Fiskaly-Cloud-TSE-Aufrüstung unterzeichnet haben, damit sie weiterhin Treatwell POS einsetzen können und ihnen keine Geldbuße von bis zu 25.000€ droht.
Nutzer, die in Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen und Rheinland-Pfalz tätig sein, müssen bereits bis Ende August die Zusatzvereinbarung unterzeichnet haben. Für die restlichen Bundesländer gilt diese Frist bis Ende September, in Bremen ist grundsätzlich ein individueller Antrag beim Finanzamt notwendig.
Die Zusatzvereinbarung steht hier zum Abruf bereit. Nutzer senden uns diese bitte unterschrieben per Email an partner@treatwell.de oder per Post an Treatwell DACH GmbH, Greifswalder Straße 212, 10405 Berlin.
Nutzer sollten diese Situation nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich mit nun folgenden Informationen vertraut machen:
Keine bundeseinheitliche Regelung zur Fristverlängerung der TSE-Aufrüstung
Seit 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine vom Bundesamt in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) abgesichert werden. Weil zum damaligen Zeitpunkt kein solches System existierte, erließ das Bundesfinanzministerium (BMF) im November 2019 eine Regelung, das Fehlen einer TSE bis zum 30.09.2020 nicht zu beanstanden.
Kurz vor Auslaufen dieser Regelung besteht für Kassenhersteller und -Anwender, die ihre Systeme mit einer Cloud-TSE aufrüsten wollen, das Problem der Nichtverfügbarkeit weiterhin. Initiativen, das BMF wegen der Corona-Krise, der Nichtverfügbarkeit von Cloud-TSEs und dem Umstand, dass überhaupt erst 4 von 23 sich in Zertifizierung befindlichen TSEs abschließend zertifiziert sind zu einer bundeseinheitlichen Fristverlängerung zu bewegen schlugen im Juni fehl. Im Juli begannen dann einzelne Bundesländer eigene Regelungen zu erlassen, sodass mittlerweile die ungewöhnliche Situation herrscht, dass mit Ausnahme Bremens alle Bundesländer von der Vorgehensweise des BMF abweichen und die Frist unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31.03.2021 verlängern.
Im Anhang der Zusatzvereinbarung befindet sich ein Überblick über die Regelungen der einzelnen Bundesländer. Die verschiedenen Regelungen eint, dass eine verbindliche Beauftragung zur TSE-Aufrüstung durch den Kassennutzer rechtzeitig erteilt worden sein muss.
Fiskaly Cloud-TSE
Wir haben seit langer Zeit den Einbau einer Cloud-TSE angekündigt. Die Vorteile gegenüber einer physischen TSE bestehen darin, dass sie keine Installations- und Wartungsarbeiten beim Anwender verursacht, sie in der Anschaffung für den Anwender kostenlos ist und in der Folge nur eine geringe Monatsgebühr kostet.
Konkret integrieren wir die Fiskaly Cloud-TSE. Die Kosten, die uns hierbei pro Einheit entstehen, werden wir an Sie weitergeben. Ab Aktivierung werden wir Ihnen monatlich zusätzlich 7,50€ zzgl. MwSt. in Rechnung stellen (Zum Vergleich USB-Stick-TSEs kosten aktuell ca. 280€ zzgl. MwSt.). Die Fiskaly TSE befindet sich aktuell noch im Zertifizierungsprozess des BSI und ist deshalb für den Einsatz noch nicht verfügbar. Nach erfolgreichem Abschluss des Zertifizierungsverfahrens der Fiskaly TSE werden wir umgehend die technisch notwendigen Anpassungen vornehmen und sie spätestens zum 31.03.2021 aktivieren.
Zum Schluss:
Nutzen sollten unbedingt davon absehen, eine andere TSE (z.B. eine USB-TSE) zu beschaffen: Die Integration einer TSE ist ein komplexer Prozess, Treatwell POS wird keine andere TSE als die Fiskaly Cloud TSE unterstützen. Auch sollten dieser Artikel ausgedruckt und aufbewahrt werden, um im Falle einer Betriebsprüfung belegen zu können, dass es uns aus genannten Gründen nicht möglich war, zum Stichtag das Kassensystem mit einer TSE aufzurüsten.