Wie bei jedem technischen System kann auch in der Anwendung von Treatwell POS nie grundsätzlich ausgeschlossen werden, dass Fehler (Hardware-, Software- oder Bedienfehler) auftreten. Sollte es aufgrund eines derartigen Fehlers zu fehlerhaften Daten kommen, kann dies also nicht dazu führen, dass die Buchführung grundsätzlich als mangelhaft angesehen wird. Auf Fehler zurückzuführende fehlerhafte Daten sollten aber in jedem Fall erklärbar sein; am besten sollte eine schriftliche Erklärung bereits vor dem Beginn einer Prüfung vorliegen. Beispielsweise sollte ein Vermerk “Bedienfehler beim Tagesabschluss am 06.08.2018.” angelegt werden.