Treatwell POS ermöglicht den Verkauf und das Einlösen von Wertgutscheinen. Das sind sind Gutscheine, mit denen jede Dienstleistung und jedes Produkt eines Unternehmers bezahlt werden kann. Für diese gilt, dass nicht der Verkauf sondern das Einlösen umsatzsteuerpflichtig ist. Gutscheinverkäufe werden daher automatisch nicht als Umsatz und als nicht-umsatzsteuerpflichtig behandelt. Gutscheinverkäufe werden daher im Kassenabschlussbericht in einer eigenen Sektion geführt. Beim Einlösen von Gutscheinen mit Treatwell POS wird danach gefragt, ob der Gutschein mit oder ohne MwSt. verkauft wurde. Üblicherweise wählen Sie hier 'ohne MwSt. verkauft', hierdurch bucht Treatwell POS das Einlösen als umsatzsteuerpflichtigen Umsatz.
Gutscheinverkäufe und -Einlösungen entsprechen in allen POS-Berichten (z.B. Kassenbuch, POS Monatsbericht oder Transaktionsexport) den zugrundeliegenden Kassiervorgängen.
In den Verkaufsberichten - die eine allgemeine Connect- und keine spezifische POS-Funktion sind - werden sowohl Gutscheinwerte als auch die Werte der Einzelposten für die Gutscheine eingelöst wurden dargestellt. Dies geschieht, weil beide als wertvolle Geschäftsinformation erachtet werden: Würden hier Gutscheineinlösungen und -verkäufe den Kassiervorgängen entsprechen, würden Mitarbeiter die einen Gutschein verkaufen leer ausgehen.
Abonnementkarten (z.B. 10er-Karten)
Verkauf: Weil bereits der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist, erstellen und verkaufen Sie Abonnementkarten immer als Produkt: Achten Sie dabei darauf, dass Sie die Karte eindeutig benennen, also z.B. die Dienstleistung und die Anzahl an Terminen im Namen angeben und ihr eine eindeutige Nummer zuordnen (z.B. “5x Herrenhaarschnitt #13).
Einlösen: Weil Bereits der Verkauf der Karte als Umsatz gewertet und vollständig bezahlt wurde, reduzieren Sie den Preis der Behandlung einer solchen Karte im Abkassiervorgang auf CHF 0.-. Zusätzlich empfehlen wir in Ihren Unterlagen außerhalb von Treatwell POS das Einlösen und die Anzahl weiterer offener Termine einer Karte festzuhalten.