Die Datenträgerüberlassung entspricht den deutschen Vorgaben, da für die Schweiz keine Vergleichbaren existieren.
Bei der Datenträgerüberlassung sind dem Prüfer mit den gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen alle zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen (z.B. Dateistruktur, interne & externe Verknüpfungen) in maschinell auswertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Es gilt eine Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen.
Der für diesen Zweck zu verwendende Datenexport befindet sich unter ‘Kassenbuch’: Öffnen Sie dieses am Computer (nicht über die Connect App), klicken Sie auf dort auf ‘Daten exportieren’ und wählen Sie ‘GoBD’. Danach legen Sie den Zeitraum mithilfe von Anfang- und Enddatum fest und klicken auf ‘Export starten’. Dadurch wird ein Zip-Archiv generiert, das Sie zunächst durch Klick herunterladen und dann dem Finanzprüfer digital übergeben (z.B. auf USB-Stick oder per E-Mail).
Anmerkung: Sollten Sie in mehreren Salons Treatwell POS verwenden, muss der GoBD-Export für jeden Salon einzeln durchgeführt werden.
Hinweis zur Datensicherung: Gleichwohl Ihre Daten unsererseits gesichert aufbewahrt werden, sollten Sie regelmässig selbst ihre Daten sichern. Führen Sie daher den GoBD-Export jährlich durch und bewahren Sie das erzeugte Archiv sicher auf.