Mir wurde gesagt, dass ich meinen Kunden auf Anfrage eine Rechnung mit Mehrwertsteuer ausstellen muss. Warum kann Treatwell das nicht für mich tun?
Treatwell arbeitet als Buchungsplattform, die Kunden mit unseren Partnern verbindet und den Buchungsprozess erleichtert. Für die Verarbeitung der Transaktionen zwischen den beiden Parteien berechnen wir unseren Partnern eine Gebühr.
Da Treatwell selbst den Kunden aber keine Gebühren/Mehrwertsteuer berechnet, können wir leider auch keine Rechnung für diese erstellen.
Wir können nur eine Rechnung über die Kosten, die für Sie als Partner anfallen, erstellen. Das machen wir zweimal pro Monat während unseres regulären Rechnungszyklus.
Wie wird der Provisions- und Mehrwertsteuerbetrag berechnet?
Wir berechnen unsere Provisionen immer auf den gesamten Buchungsbetrag mit dem nationalen Standard Mehrwertsteuersatz.
Die Mehrwertsteuer für eine Buchung wird als Prozentsatz der Provisionen berechnet, die Ihnen in Rechnung gestellt werden. Wenn Ihnen also für eine Buchung eine Provision von 20 Cent berechnet wird, erheben wir eine Mehrwertsteuer von 20 % (auf diese 20 Cent), also 4 Cent. Ihnen würden also insgesamt 24 Cent berechnet werden.
Für andere Kosten, wie z. B. für Fotoshootings oder monatliche Gebühren, wird die Mehrwertsteuer vom Gesamtbetrag berechnet.
Warum berechnet Treatwell die Mehrwertsteuer auf Grund des Gesamtbetrags der Buchung?
Es ist branchenüblich, eine Provision auf den Gesamtbetrag zu erheben, den der Kunde bezahlt. Wir haben dies stets in unseren Partnerbedingungen deutlich gemacht.
Warum berechnet Treatwell einem Salon, der nicht umsatzsteuerlich registriert ist, Umsatzsteuer?
Da wir als Unternehmen umsatzsteuerlich registriert sind, sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die Mehrwertsteuer auf alle unsere Servicegebühren zu berechnen.
Mein Unternehmen ist auch umsatzsteuerlich registriert. Muss ich den Mehrwertsteuerbetrag trotzdem bezahlen?
Wie oben erwähnt, müssen wir auf alle Kosten die Mehrwertsteuer berechnen.
Wenn Sie selbst ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen sind, können Sie die Mehrwertsteuer, die wir Ihnen berechnen, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt zurückfordern.
Wenn Sie nicht umsatzsteuerlich registriert sind, können Sie leider keinen Anspruch auf Rückzahlung erheben.